Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 1.10.2010

Die AGB gelten bei kurzfristiger Vermietung der Wohnungen mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB,

Mietvertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Anmietung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, möblierte Vermietung auf Zeit im Folgenden als Mietvertrag bezeichnet. Wie alle Verträge kann auch der Mietvertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Mietvertrag folgende Rechte und Pflichten:

§1. Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Wohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Mietvertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Untervermietung fremder Übernachtungsgäste ist nicht erlaubt und wird nach berechnet.

§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Wohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.

§3. Wenn der Mieter vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Ankunftstag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§4. Stornierung der Mietvereinbarung Wir erlauben unseren Mietern eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit und berechnen bei Stornierung bis 4 Wochen vorher 50%, und bei Stornierung 4-0 Wochen vorher 100% des vereinbarten Mietpreises,jedoch nur wenn die Unterkunft nicht anderweitig vermietet werden kann.Kann die Wohnung für den stornierten Zeitraum wieder erfolgreich neu vermietet werden, erstatten wir bei Stornierung bis gesamte Anzahlung zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- .

§5. Am Ankunftstag steht dem Mieter die bestellte Wohnung einer Vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung.Am Auszugstag muss der Mieter die Wohnung bis 12 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Mieter wieder herzurichten.Änderungen sind natürlich nach Apsprache möglich.

§6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

§7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§8. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Vermieter die Wohnungen zum Zwecke wichtiger Arbeiten auch während Ihrer Abwesenheit nach Absprache mit Ihnen betreten könnten. Das gilt auch für durch uns beauftragte Personen.

§9. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Wohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Köln. Zahlungspflicht besteht in Höhe einer Anzahlung von 20% des Gesamtmietpreises (Inland) und 100 % (Ausland) im Voraus bei Anmietung innerhalb einer Woche. Erst bei Eingang dieser Anzahlung auf dem genannten Konto gilt die Anmietung als verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens am Ankunftstag, noch vor der Schlüsselübergabe und im Voraus zu leisten, evtl. kann der volle vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§10. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, aller gelinktenSeiten, auf unserer Internetpräsenz. Die Erklärung gilt für alle auf unsererInternetpräsenz publizierten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die veröffentlichten Banner und Links führen.